Die Patientenverfügung, d.h. Ihre Anweisung an Ärzte und medizinische Behandler, was bei einem bestimmten gesundheitlichen Zustand ggfs. erfolgen oder unterlassen werden soll, sollte von Ihnen regelmäßig überprüft werden, damit gewährleistet ist, dass diese Urkunde, unabhängig davon, ob Sie diese selbst errichtet haben oder ein Notar Ihre Patientenverfügung beurkundet hat, Ihre aktuellen Vorstellungen auch vollständig berücksichtigt.
Patientenverfügungen erhalten ggfs. ein Verbot der künstlichen Beatmung am Lebensende. Es lässt sich rechtlich argumentieren, dass diese Patientenverfügung vom Anwendungsbereich her die aktuelle Corona-Pandemie nicht umfasst, mithin entsprechende Intubation und Beatmung erfolgen soll. Nach meiner vorläufigen Einschätzung sollte es jedoch bei derart wichtigen Entscheidungen, welche zeitlich kurzfristige und extrem wichtige Entscheidungen, insbesondere der Intensivmediziner, erfordern, nicht auf rechtliche Fragestellungen, welche ggfs. diskutiert werden müssen, ankommen, sondern es sollte klar und deutlich dargelegt werden, so dass Ihr Behandlungsteam kurzfristig entscheiden kann: „ja“ oder „nein“.
Es dürfte schwer sein, eine spezifizierte Formulierung zu finden, so dass es für Sie der einfachste Weg sein dürfte, zu klären, ob Ihre Patientenverfügung Ihren Vorstellungen auch dann entspricht, wenn Folgezustände und Behandlungssituationen, wie diese mit einer COVID-19 Erkrankung einhergehen können, eintreten und diese nach Ihren Wünschen berücksichtigt werden. Sofern dies der Fall ist, könnte klargestellt werden, dass Sie Ihre Verfügung aktuell überprüft haben und nach wie vor Ihren Vorstellungen entspricht, mithin auch Behandlungssituationen umfasst, die auf eine COVID-19 Erkrankung zurückgehen.
Nachdem es jedoch zunächst ohnehin auf Ihren ausdrücklichen Willen ankommt, mithin, was Sie an Behandlungen usw. erwarten, sollten Sie Ihre Entscheidungen in Ruhe und sorgfältig treffen, denn nach Ihrer Patientenverfügung sollte der medizinische Behandler nur dann fragen, wenn Sie Ihren aktuellen Willen nicht mehr äußern können bzw. diese Gefahr besteht.