Im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft werden häufig Immobilien verkauft. Erwirbt der außerhalb der Erbengemeinschaft stehende Käufer den Grundbesitz muss er grundsätzlich die Grunderwerbssteuer zahlen. Ist dies auch so, wenn ein Miterbe das Grundstück gegen Zahlung eines Ausgleichbetrages „kauft“?

Nein, rechtlich müssen zunächst alle Mitglieder der Erbengemeinschaft hiermit einverstanden sein. Ist dies der Fall besteht häufig die Sorge, dass dann für den Erben die Grunderwerbsteuer anfällt, welches jedoch nicht der Fall ist, da von der Besteuerung das Grundstück ausgenommen ist, wenn dieses durch Miterben zur Teilung des Nachlasses erworben wird.