Grundsätzlich wird der Notar erst relativ „spät“ mit dem Entwurf des Kaufvertrages beauftragt und die wesentlichen Dinge für den beabsichtigten Kaufvertrag haben die Beteiligten grds. bereits geklärt. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Immobilie in Eigenregie veräußern möchten oder einen Makler beauftragen, welcher -je nach Vereinbarung- für die Vermittlung Provision erhalten kann, ist es hilfreich, dem Interessenten Unterlagen an die Hand zu geben, welche Einfluss auf dessen Kaufentscheidung haben. Dies könnte u.a. sein:

Unterlagen zur Immobilie

Besonders wichtig ist der Grundriss mit Angaben zur Nutz- und Wohnfläche und der Lageplan. Ggfs. können Sie für Interessenten, die nicht ortskundig sind, noch einen Auszug aus dem Stadtplan beifügen, damit diese Kenntnis von der Verkehrsanbindung usw. erlangen können.

Handelt es sich bei Ihrer Immobilie um eine Eigentumswohnung ist es ratsam, die Teilungserklärung, die Protokolle der vergangenen drei Eigentümerversammlungen, den etwaigen Verwaltervertrag und die letzten drei Hausgeldabrechnungen vorlegen zu können.

Bautechnische Unterlagen
Sie können ferner alle Unterlagen zusammensuchen, die bautechnische Veränderungen belegen – Baupläne und Baugenehmigungen sowie eventuelle Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen. Die Dokumente helfen dabei zu dokumentieren, wann etwas repariert oder erneuert worden ist.

Fotos
Für den Gesamteindruck sollte man die Immobilie, auch in Gesamtansicht, fotografieren.

Grundbuchauszug
Sie sollten ferner einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen können. Einen aktuellen Auszug erhalten Sie als Eigentümer beim Grundbuchamt.

Energieausweis
Verkäufer müssen für die Immobilie auch einen Energieausweis vorlegen. Die Kosten dafür variieren: ein Verbrauchsausweis, der auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre beruht, verursacht Kosten zwischen € 25,- bis € 100,-. Für ältere Häuser mit weniger als fünf Wohnungen ist jedoch grds. der aufwendigere Bedarfsausweis vorgeschrieben. Er verursacht Kosten von etwa € 300,- bis € 500,-.